- 83 - 1202 November 25. Rom im Lateran. 7. Kal. Dez. P. Innocenz III. bestättigt die Einigung, welche Heinrich, Herzog von Schlesien mit seinem Oheim Mesco in der Weise gemacht hat, dass der Letztere von Jenem 1000 Mark erhalten, dafür mit den Schlössern und dem Gebiet, welches er zur Zeit des Vergleichs besass, sich begnügen lassen will, während beide zugleich in ihrer Nachfolger Namen auf alle gegenseitigen Successionsansprüche verzichten. Brequigny et du Theil II. 180. Migne I. 1110. Potthast 1773. Zu dieser und der folgenden Urk. vgl. die Ausführungen Grünhagens in der schles. Zeitschr. XI. 407 ff. und XII. 220 sowie das hier oben S. 64 und 67 beim Tode Bischof Jaroslaws und Boleslaws des Langen Gesagte. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |